Sie wollen ein Unternehmen gründen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei der Gründung eines Unternehmens eine Reihe von administrativen Schritten zu beachten sind. Wenn Sie diese Schritte befolgen, ist Ihr zukünftiges Unternehmen vor eventuellen Gerichtsverfahren geschützt. Dieser Artikel befasst sich mit den Schritten der Unternehmensgründung und den für die Anmeldung erforderlichen Dokumenten.
Unternehmensgründung: Welche Schritte sind zu beachten?
Wie bereits erwähnt, sind bei der Gründung eines Unternehmens bestimmte Schritte zu beachten. Diese Schritte können von Land zu Land unterschiedlich sein. Sie können jedoch hier klicken, um mehr über die Formalitäten zu erfahren, die für die Gründung und Registrierung eines Unternehmens in Hongkong zu erledigen sind. Der erste Schritt besteht darin, den rechtlichen Status des Unternehmens zu bestimmen. Dabei geht es um die Wahl der Rechtsform des Unternehmens (Aktiengesellschaft (SA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) oder Einzelunternehmen (EI)).
Nach der Wahl der Rechtsform besteht der zweite Schritt darin, die Tätigkeit des Unternehmens anzumelden und die Eintragung in die Register der Verzeichnisse zu beantragen. Anschließend muss die Akte des Unternehmens dem Zentrum für Unternehmensformalitäten (CFE) vorgelegt werden, um die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Dokumente zu prüfen. Danach müssen Sie die Domizilierung und die Eröffnung eines Bankkontos für das Unternehmen vornehmen, ohne dabei den Abschluss einer Versicherung zu vergessen. Schließlich erhalten Sie Briefe von INSEE, in denen Ihnen die SIREN- und SIRET-Nummern sowie der Unternehmenscode mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen sind für die Eintragung eines Unternehmens erforderlich?
Die Eintragung Ihres Unternehmens bedeutet die Eintragung Ihres Firmennamens in das Handels- und Gesellschaftsregister. Im Folgenden finden Sie die notwendigen Dokumente, die Sie beachten sollten. Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Formular MO oder PO. In diesem Formular muss die Art des Unternehmens berücksichtigt werden. Hinzu kommen ein Nachweis über die Anschrift des Unternehmens und eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers. Gibt es mehr als einen Geschäftsführer, muss jeder seinen eigenen Ausweis vorlegen. Die Akte muss außerdem eine vom Direktor datierte und unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung über die Nichtverurteilung enthalten.